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Mitgliedern des Fördervereins wird eine Ermäßigung der Gebühr des Bibliotheksausweises gewährt. Zur Gewährung der Ermäßigung ist ein Nachweis der Mitgliedschaft erforderlich. Deshalb legten unsere Mitglieder bislang einen Kontoauszug vor, aus dem hervorgeht, dass der Fördervereinsbeitrag abgebucht worden ist, um so die Ermäßigung zu bekommen.

Dieses Verfahren ist sehr umständlich und aus Datenschutzgründen zu mindestens diskussionswürdig. Der Vorstand des Fördervereins hat sich nun zu einer anderen Vorgehensweise -auch nach Beratung mit dem Datenschutzbeauftragten- entschlossen. Wir haben der Leitung der BIB die aktuelle Liste mit unseren Mitgliedern geschickt. Durch Abgleich mit der Mitgliederliste kann die entsprechende Jahresgebühr ermittelt werden und das Zeigen eines Kontoauszuges entfällt.